Schadenfixblog -
Der Geschädigte eines Unfalles, der die Reparatur seines Autos nicht vorfinanzieren kann und darüber die Haftpflichtversicherung seines
Unfallgegners unverzüglich informiert hat, verstößt nicht gegen seine Pflicht zur Geringhaltung seines Nutzungsausfallschadens, wenn er
mit der Beauftragung der Werkstatt bis zum Eingang der Regulierungszusage des Versicherers wartet ( LG Hamburg, 331 S 35/… mehr
